Neue Ära für Asylverfahren in Deutschland
Berlin. Seit dem 12. Juni 2026 gelten in Deutschland die neuen EU-Asylregeln. Ein Großteil der Anträge wird nun im beschleunigten Verfahren geprüft. Wer abgelehnt wird, kann trotz laufender Klage bereits abgeschoben werden – nur ein Eilbeschluss des Gerichts kann dies stoppen.
Zwischen dem 12. Juni und Ende Juli wurden 2.093 beschleunigte und 1.561 reguläre Verfahren eingeleitet. Damit überstieg die Zahl der Schnellverfahren erstmals die der normalen. Betroffen sind vor allem Antragsteller aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten oder Ländern mit einer europaweiten Anerkennungsquote unter 20 Prozent.
Die Verfahren müssen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein, eine Verlängerung ist nicht möglich. Zudem gilt für Betroffene aus sicheren Herkunftsstaaten ein Arbeitsverbot.
Kritik von Pro Asyl und Linkspartei
Die Organisation Pro Asyl spricht von einer „harten und weitreichenden Umsetzung“ der EU-Regeln. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnt vor Fehlentscheidungen durch die kurzen Fristen und kritisiert, dass auch die Türkei als sicherer Staat eingestuft wird.
Neue Grenzverfahren an Flughäfen
Parallel wurde ein Grenzverfahren eingeführt: An Flughäfen und Häfen werden Asylsuchende in speziellen Zentren festgehalten und gelten rechtlich als nicht eingereist. Zwischen dem 12. Juni und 21. August wurden 36 Grenzverfahren abgeschlossen – in 22 Fällen wurde der Schutz verweigert.
Innenminister Alexander Dobrindt betonte, dass funktionierende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen Voraussetzung seien, um die verstärkten Binnengrenzkontrollen in Zukunft wieder aufzuheben.