Deutschland: Weihnachtsgeld 2026 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst wird im November ausgezahlt

  • Marlene Becker: Wirtschaftsprognose
  • Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland erhalten im November 2026 zusätzlich zu ihrem Gehalt das sogenannteWeihnachtsgeld. Je nach Arbeitgeber und Entgeltgruppe kann die Sonderzahlung bis zu 95 Prozent eines Monatsgehalts betragen.

    Weihnachtsgeld für kommunale Beschäftigte

    Beschäftigte bei Städten und Gemeinden erhalten unabhängig von ihrer Entgeltgruppe ein Weihnachtsgeld in Höhe von 85 Prozent ihres monatlichen Bruttogehalts.

    So erhält beispielsweise ein Beschäftigter der Entgeltgruppe E 9a (Stufe 3) ein Weihnachtsgeld von 3.483,02 Euro brutto, während ein Beschäftigter der Entgeltgruppe E 13 (Stufe 3) 4.853,39 Euro brutto erhält.

    Für Beschäftigte im Pflegebereich der Entgeltgruppen P 5 bis P 8 beträgt die Jahressonderzahlung 90 Prozent des Monatsentgelts.

    Bis zu 95 Prozent Weihnachtsgeld für Bundesbeschäftigte

    Für Beschäftigte des Bundes gelten folgende Sätze:

    • E 1 bis E 8: 95 Prozent des Monatsgehalts
    • E 9a bis E 12: 90 Prozent des Monatsgehalts
    • E 13 bis E 15: 75 Prozent des Monatsgehalts

    Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September.

    Beschäftigte von Bund und Kommunen können einen Teil ihres Weihnachtsgeldes zudem in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Ausgenommen sind unter anderem Krankenhäuser und bestimmte Pflegeeinrichtungen.

    Weihnachtsgeld für Beschäftigte der Länder

    Für Tarifbeschäftigte der Länder gilt mit Ausnahme von Hessen weiterhin die seit 2021 unveränderte Regelung.

    Die Sätze für 2026 lauten:

    • E 1 bis E 4: 87,43 Prozent
    • E 5 bis E 8: 88,14 Prozent
    • E 9a bis E 11: 74,35 Prozent
    • E 12 bis E 13: 46,47 Prozent
    • E 14 bis E 15: 32,53 Prozent

    Ein Beschäftigter der Entgeltgruppe E 13 (Stufe 3) erhält bei einem Landesarbeitgeber 2.493,99 Euro brutto Weihnachtsgeld. Bei einer vergleichbaren Tätigkeit in einer Kommune beträgt die Sonderzahlung dagegen 4.853,39 Euro brutto.

    Zusätzlich wurden die Gehälter der Länderbeschäftigten im April 2026 um 2,8 Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung um 2 Prozent ist für März 2027 vorgesehen.

    Sonderregelungen in Bayern und Hessen

    In Bayern wird das Weihnachtsgeld für Beamte gesondert berechnet. Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11 erhalten 70 Prozent eines Zwölftels ihres Jahresgehalts, ab A 12 beträgt der Satz 65 Prozent. Hinzu kommen Familien- und Kinderzuschläge.

    In Hessen wird das Weihnachtsgeld für Beamte nicht als Einmalzahlung ausgezahlt. Stattdessen erhalten sie monatlich einen Zuschlag von 5 Prozent auf ihre Bezüge. Für Versorgungsempfänger beträgt der Zuschlag 2,66 Prozent.

    Tarifbeschäftigte des Landes Hessen unterliegen einem eigenen Tarifvertrag. Die genaue Höhe ihres Weihnachtsgeldes wird in den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich genannt.

    Höhe der Zahlung hängt von mehreren Faktoren ab

    Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach dem Bruttogehalt, der Entgeltgruppe und dem jeweiligen Arbeitgeber. Daher können Beschäftigte mit derselben Entgeltgruppe unterschiedlich hohe Sonderzahlungen erhalten.

    In Deutschland wird das Weihnachtsgeld üblicherweise zusammen mit dem Gehalt für November ausgezahlt. Während die Sonderzahlung für kommunale Beschäftigte 2026 erhöht wurde, bleiben die bisherigen Regelungen für die Länderbeschäftigten bestehen.