Gesundheitsreform in Deutschland beschlossen – Welche Änderungen kommen auf die Versicherten zu?
Der Bundestag und der Bundesrat haben eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Die neuen Regelungen betreffen Familienversicherungen, Zusatzbeiträge, Zuzahlungen für Medikamente sowie staatliche Zuschüsse.
Ab 2028 könnte die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern in bestimmten Familien entfallen. Stattdessen soll ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des Hauptverdieners erhoben werden. Für einen Bruttolohn von 4.000 Euro bedeutet dies rund 100 Euro monatlich. Familien mit Kindern unter 12 Jahren, pflegende Angehörige und Rentner sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zudem erhalten Beschäftigte, die nach längerer Krankheit schrittweise in den Beruf zurückkehren, künftig ein teilweises Krankengeld. Diese Maßnahme tritt ebenfalls 2028 in Kraft.
Die Krankenkassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr per Brief ankündigen. Arbeitnehmer könnten daher unerwartet weniger Nettogehalt erhalten, wenn Zusatzbeiträge steigen.
Bei Medikamenten bleibt die geplante automatische Erhöhung der Zuzahlungen vorerst aus. Dennoch steigen die Kosten ab 2027 von bisher 5–10 Euro auf 7,50–15 Euro.
Die Reform soll die finanzielle Stabilität der Krankenkassen sichern und Beitragserhöhungen begrenzen. Der Staat reduziert seine Zuschüsse weniger stark als ursprünglich geplant und übernimmt künftig höhere Anteile für Sozialhilfeempfänger.
Experten raten Versicherten, bei steigenden Zusatzbeiträgen einen Wechsel zu prüfen. Besonders HKK, Techniker, Audi BKK und DAK-Gesundheit gelten derzeit als attraktive Alternativen.