DIHK fordert Verfassungsänderung für Sonntagsöffnungen
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Peter Adrian, hat eine Änderung des Grundgesetzes gefordert, um die rechtliche Unsicherheit bei Sonntagsöffnungen von Geschäften zu beseitigen.
Hintergrund der Debatte
Adrian betont, dass Online-Shopping rund um die Uhr möglich sei, während stationäre Händler strengen Regeln unterliegen.
Laut DIHK fehlt ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für Sonntagsöffnungen, was hohe Klagerisiken mit sich bringt.
Die bestehenden Vorschriften zu Ladenschlusszeiten bezeichnete Adrian als „überholt“. Händler sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie sonntags öffnen.
Bezug auf das Urteil von 2009
Adrian verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009, das Sonntage und Feiertage unter besonderen Schutz stellte.
Damals wurde auf die Formulierung der Weimarer Verfassung („geistige Erhebung“) Bezug genommen – ein Ansatz, den Adrian heute als nicht mehr zeitgemäß ansieht.
Eine Verfassungsänderung könnte seiner Ansicht nach mehr Rechtssicherheit schaffen.
Regierung und Branchenforderungen
Auch die Bundesregierung plant, die Möglichkeiten für Sonntagsarbeit in bestimmten Branchen auszuweiten.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien ab Januar 2027 bis zu acht Stunden sonntags arbeiten dürfen (statt bisher drei).
Öffentliche Bibliotheken sollen sonntags bis zu sechs Stunden geöffnet werden können.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert ebenfalls mehr Flexibilität für den Einzelhandel.
Widerstand von Gewerkschaften und Kirchen
Gewerkschaften und Kirchen warnen vor einer Aushöhlung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes.
Sie betonen die gesellschaftliche Bedeutung eines gemeinsamen arbeitsfreien Tages für Familien und das soziale Leben.