Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung startet 2026
Ab dem1. August 2026 erhalten Kinder, die in die erste Klasse der Grundschule eintreten, erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die neue Regelung soll vor allem berufstätigen Eltern Planungssicherheit geben und den Übergang von der Kita zur Grundschule erleichtern.
Eckpunkte der Reform
- Anspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Erstklässler.
- Jährliche Ausweitung bis 2029/2030 auf alle vier Grundschulklassen.
- Betreuung an fünf Tagen pro Woche für insgesamt acht Stunden, inklusive Unterrichtszeit.
- Angebote über Ganztagsschulen, Betreuungseinrichtungen, Jugendhilfe-Kooperationen oder Nachmittagsprogramme.
- Betreuung auch in den Ferien, mit maximal vier Wochen Schließzeit pro Jahr.
- Bund beteiligt sich an Betriebskosten: von 135 Mio. Euro (2026) bis 1,3 Mrd. Euro jährlich ab 2030.
- Zusätzlich 3,5 Mrd. Euro für Bau und Ausstattung neuer Betreuungseinrichtungen.
- Nutzung freiwillig – Eltern entscheiden über Teilnahme.
Aktuelle Lage
Derzeit sind rund 74 % der Grundschulen Ganztagsschulen. Etwa 1,9 Mio. Kinder nutzen bereits Ganztagsangebote, was 57 % aller Grundschüler entspricht. Mit dem neuen Rechtsanspruch sollen vor allem Familien ohne sicheren Betreuungsplatz entlastet werden.
Stimmen und Kritik
Familienministerin Karin Prien betonte: „Gut geplante Ganztagsbildung eröffnet Kindern Chancen weit über den Unterricht hinaus.“ Kommunale Spitzenverbände warnen jedoch vor finanziellen Belastungen und fehlenden Plätzen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund fehlen bundesweit rund 166.000 Betreuungsplätze, und nur 7 % der Kommunen könnten den Anspruch sofort vollständig erfüllen.