✓ Ende der Heizkessel.

Führerschein-Umtausch für 2002–2004 bis 2027

In Deutschland läuft die nächste Phase der Führerschein-Umtauschaktion an. Millionen Autofahrer sind betroffen: Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2027 erneuert werden. Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.

Der Umtausch erfolgt schrittweise. Bereits die alten Papierführerscheine sowie die Karten aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis Januar 2026 ersetzt werden. Nun sind die Dokumente aus den Jahren 2002 bis 2004 an der Reihe. Laut ADAC sollen bis 2033 insgesamt rund 43 Millionen Führerscheine bundesweit erneuert werden.

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2006/126/EG, die bis 2033 einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheinstandard in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt. Mit dem neuen System werden die Daten zentral gespeichert, Missbrauch soll erschwert werden.

Für die Fahrer bleibt der Umtausch eine reine Verwaltungsmaßnahme: Weder Theorie- noch Praxisprüfung sind erforderlich, auch Gesundheitsnachweise müssen nicht vorgelegt werden. Die bestehenden Fahrrechte bleiben unverändert.

Die Bundesregierung betont, dass der Umtausch verpflichtend ist. Wer die Frist ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen – aktuell 10 Euro.

Nachrichtenübersicht: Bis 19. Januar 2027 müssen 2002–2004 ausgestellte Führerscheine erneuert werden – sonst droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

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