Kindergeld ab 2027 automatisch: Antragspflicht entfällt weitgehend
Ab dem 1. Januar 2027 wird das Kindergeld in Deutschland weitgehend automatisch ausgezahlt. Der Bundesrat hat am 25. September die vom Bundestag im Juli beschlossene Reform gebilligt. Damit entfällt für die meisten Familien die bisher notwendige Antragstellung.
Die neue Regelung sieht vor, dass Kindergeld automatisch überwiesen wird, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und arbeitet. So soll verhindert werden, dass Zahlungen erfolgen, obwohl eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre.
Die Einführung erfolgt stufenweise:
Ab März 2027 erhalten Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld beziehen, die Leistung für Neugeborene automatisch.
Ab November 2027 gilt dies auch für Eltern mit ihrem ersten Kind.
Voraussetzung ist, dass die Behörden über die Bankverbindung der Eltern verfügen und dem Kind eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde. In Fällen, in denen zusätzliche Informationen oder eine genauere Prüfung erforderlich sind, bleibt die Antragspflicht bestehen.
Parallel dazu steigt die Höhe des Kindergeldes: von derzeit 259 Euro (2026) auf 272 Euro im Jahr 2028.