Pflegeversicherung: Ab 2027 höhere Beiträge für Kinderlose und Gutverdiener
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Pflegeversicherung geeinigt. Ab 2027 müssen vor allem Kinderlose und Beschäftigte mit hohem Einkommen höhere Beiträge leisten. Ab 2028 wird zudem ein Zusatzbeitrag für Ehepartner in der Familienversicherung eingeführt.
Derzeit liegt der Beitragssatz für Versicherte mit Kindern bei 3,6 %. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 Punkte. Ab 2027 steigt dieser Zuschlag auf 0,9 Punkte, sodass die Gesamtbelastung für Kinderlose 4,5 % beträgt. Den Zuschlag tragen Arbeitnehmer allein, wodurch ihr Anteil auf 2,7 % steigt, während Arbeitgeber 1,8 % zahlen.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze wird zum 1. Januar 2027 angehoben: von 5.812,50 € auf 6.375 €. Damit müssen Gutverdiener bis zu diesem Betrag Beiträge entrichten. Laut Finanztip bedeutet dies für Kinderlose je nach Einkommen Mehrkosten zwischen 9 € und 32,60 € pro Monat.
Ab 2028 kommt ein weiterer Schritt: Wer seinen Ehepartner oder Lebensgefährten kostenlos familienversichert, soll künftig 0,52 % zusätzlich zahlen. Für einen Arbeitnehmer mit 5.000 € Bruttolohn ergibt das 26 € monatlich. In Kombination mit dem Zuschlag für Kinderlose summiert sich die Mehrbelastung auf bis zu 492 € jährlich.
In Sachsen gelten abweichende Regeln, da dort die Beitragslast historisch anders verteilt ist.